
Strafrecht - Ihr Fachanwalt in Kassel
Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Kassel
„Behauptung ist nicht Beweis!“ (William Shakespeare)
Rechtsanwalt Roscher-Meinel ist Fachanwalt für Strafrecht. Als Fachanwalt verfügt er über Erfahrungen in sämtlichen Bereichen der Strafverteidigung: Von der kleinsten Ordnungswidrigkeit bis hin zum Mordprozess.
Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung weiß Markus Roscher-Meinel, wie wichtig ein vertrauensvolles Verhältnis zum Mandanten ist. Der Mandant legt seinen Fall ausführlich und offen dar, damit der Anwalt eine gute Verteidigungsstrategie erarbeiten und besprechen kann.
Diese betrifft stark die Freiheit, die soziale Stellung und die Zukunft. Jeder kann Subjekt eines Strafverfahrens werden, hierzu braucht es nur eine Anzeige oder einen Anfangsverdacht. Daher ist es elementar, von Anfang an einen kompetenten Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, der auf das Strafrecht spezialisiert ist und im besten Fall den Titel des Fachanwalts trägt. Der Kasseler Rechtsanwalt und selbst Fachanwalt für Strafrecht, Herr Roscher-Meinel, verteidigt die Rechte des Angeklagten – in allen Stadien des Strafverfahrens.
Zögern Sie nicht lange, sondern lassen wir uns gemeinsam für Ihr Recht kämpfen
Das Strafrecht umfasst alle Delikte des Strafgesetzbuchs (StGB). Dieses ist in einen allgemeinen Teil, indem es um die Grundbestimmungen und Voraussetzungen der Strafbarkeit geht, und einen besonderen Teil, der einzelne Straftatbestände regelt, unterteilt.
Delikte aus dem Strafrecht sind beispielsweise solche gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und das Vermögen, wie beispielsweise Diebstahl oder Betrug.
Das Strafrecht hat also zur Aufgabe, Rechtsgüter zu schützen und die Rechtsordnung aufrecht zu erhalten.
Weitere Strafzwecke sind auch der Schuldausgleich, der Resozialisierungsgedanke und der Schutz der Allgemeinheit. Im Gegensatz zum Zivilrecht, indem ein Rechtsstreit oder -Verhältnis zwischen Bürgen untereinander geregelt wird, steht im Strafrecht der Bürger dem Staat gegenüber. Dies kann schnell zu einem Machtgefälle führen, weshalb jeder Angeklagte das Recht auf einen Strafverteidiger und einen fairen Prozess hat, damit seine Rechte gleichermaßen geachtet werden.

Die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei leitet ein Ermittlungsverfahren ein, sofern ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Daher wird erstere auch die „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ genannt. In dieser Phase geht es vor allem um das Erheben und Sammeln von Beweisen. Sobald jemand beschuldigt wird, sich strafbar gemacht zu haben, steht diesem ein Schweigerecht zu, von welchem er oder sie unbedingt Gebrauch machen sollte.
Es sollte sich ohne anwaltlichen Beistand zu keinen Vorwürfen eingelassen werden, auch wenn hier die Emotionen hochkochen können oder man seine Unschuld beteuern möchte. Der Rechtsanwalt kann Akteneinsicht nehmen und klären, welche Beweise oder Behauptungen gegen den Mandanten bestehen und wie weiter vorgegangen wird. Zwar kann ein Beschuldigter auch selbst Akteneinsicht beantragen, dennoch verfügt er, anders als der Fachanwalt für Strafrecht, nicht über die juristischen Kenntnisse, die für die richtige rechtliche Wertung des Falles sowie die Einschätzung über das passende prozessuale Vorgehen benötigt werden und könnte im schlimmsten Fall die Situation durch Äußerungen nur verschlimmern.
Verhärtet sich der Verdacht erhebt die Staatsanwaltschaft öffentliche Anklage, die durch das Gericht hinsichtlich des Bestehens eines hinreichenden Tatverdachts geprüft wird.
Kommt das Gericht zur Auffassung, dass ein solcher besteht, dann beginnt die Hauptverhandlung.
Sobald der erste Brief der Polizei oder Staatsanwaltschaft eintrifft oder man bereits ahnt, dass gegen einen ermittelt wird, sollte umgehend ein Anwalt eingeschaltet und mit ihm das weitere Vorgehen besprochen werden. Das Hinzurufen eines Rechtsanwalts ist insbesondere dann unerlässlich, wenn es zu Durchsuchungen der Wohnung, der Geschäftsräume oder sogar zu einer Festnahme kommt. Hier gilt neben dem Schweigen: Nichts unterschreiben und sein Einverständnis nicht geben. Es ist nicht selten, dass durch frühzeitiges Einschreiten ein gerichtlicher Prozess verhindert werden kann. Auch bietet die Strafprozessordnung (StPO) die Möglichkeit, bei geringer Schuld oder geringem öffentlichen Interesse, das Strafverfahren gegen bestimmte Auflagen wie die Zahlung einer Geldbuße, einzustellen.

Wird die Hauptverhandlung eröffnet, geht es also vor Gericht, ist nach dem Mandantenwohl abzuwiegen, welches Vorgehen die Rechte des Angeklagten am effektivsten schützt. Hier bespricht der Anwalt mit dem Mandanten, ob sich dieser etwa im Prozess einlässt oder von seinem Schweigerecht weiterhin Gebrauch macht.
Das macht Strafverteidigung zur Vertrauenssache: Jahrelange Erfahrung und Feingefühl sind hier mindestens genauso wichtig wie juristisches Wissen, stets auf dem neusten Stand zu sein und das Recht präzise anwenden zu können.
Strafverteidigung bedeutet für Rechtsanwalt Roscher-Meinel, sich für die Rechte des Mandanten stark zu machen und dafür zu sorgen, dass diese vor aber auch außerhalb des Gerichts geachtet werden.
Als Fachanwalt für Strafrecht verfügt Rechtsanwalt Roscher-Meinel durch ständige Fort- und Weiterbildungen über ein umfangreiches Wissen über das Straf- und Strafprozessrecht. So kombiniert er ein breites, wissenschaftliches Spektrum mit praxis- und mandantenorientierter Arbeit.
Seine Erfahrungen reichen von kleinsten Ordnungswidrigkeiten bis hin zum Mordprozess – in beiden Fällen nimmt er seinen Mandanten und dessen Rechte ernst und setzt sich für ihn ein.
Durch seine Spezialisierung im Strafrecht können dem Mandanten gegenüber realistische Prognosen gemacht werden und der Mandant weiß um die Lage des Verfahrens. Dieses Vertrauensverhältnis ermöglicht erst eine effektive Strafverteidigung. Der Mandant sollte also seinen Fall gegenüber dem Anwalt ausführlich und offen darlegen, damit dieser auf alle Situationen vorbereitet ist und die richtige Verteidigungsstrategie erarbeiten kann. Durch diese transparente Zusammenarbeit zwischen dem Anwalt und dem Betroffenen kann auch in kritischen Situationen überlegt und zum Vorteil des Mandanten gehandelt werden.

Gute Strafverteidigung zeichnet sich auch durch aktives Zutun im Prozess aus. Hierzu zählen das ordnungsgemäße Einlegen von Rechtsmitteln, die Suche nach entlastenden Beweisen, beispielsweise durch Gutachten oder Vorladen weiterer Zeugen, sowie das Nachhaken und Stellen kritischer Fragen im richtigen Moment.
Rechtsanwalt Roscher-Meinel, der in Kassel ansässig ist, weiß, welche Belastung auf denjenigen zukommt, der Subjekt eines Strafverfahrens wird und sorgt dafür, dass sich sein Mandant zumindest in Sachen Strafverteidigung nicht sorgen braucht, sondern sich vollkommen auf seinen Anwalt verlassen kann.
Für Rechtsanwalt Roscher-Meinel zählt: „Alles im Sinne des Mandanten!“