Der familienrechtliche „Supergau“ in vermögensrechtlicher Hinsicht sind Streitigkeiten über den Zugewinn und ansonsten Auseinandersetzungen über das Sorgerecht für die Kinder. Gerade wenn es um Kinder geht, muss der Anwalt den Parteien klarmachen, dass nicht ihr Interesse an den Kindern vorgeht, sondern immer das Kindeswohl. Das Sorgerecht selber bleibt im Übrigen ein zahnloser Tiger, da meistens der Elternteil in entscheidender Weise Einfluss auf die Kinder ausübt, bei dem sich die Kinder aufhalten. Wenn also um das Sorgerecht gestritten wird, dann kann dies zuweilen ein völlig überflüssiger Kampf sein. Das Sorgerecht sollte daher nur in ganz wenigen Ausnahmefällen (z.B., wenn zwischen Mutter und Vater absolut keine Kommunikation mehr möglich ist) an einen Elternteil übertragen werden, der dann alleine über etwaige medizinische Behandlungen (evtl. Operationen) des Kindes, die Wahl der Konfession, und bestimmte zu wählende Kindergärten und Schulen, entscheiden kann. Man braucht in Erziehungsfragen auch nicht jeden kleinen Streit zum Gericht tragen, wenn man außergerichtliche Hilfe von Familienberatungsstellen und Mediatoren in Anspruch nimmt.